Vereinbarungen Shotshop Affiliateprogramm

Allgemeines

Dieser Vertrag regelt das Verhältnis zwischen der Shotshop GmbH (»Shotshop«) und dem Partner des Affiliateprogramms (Affiliate). Fester Bestandteil dieser Vereinbarung sind die geltenden und auf www.shotshop.com veröffentlichten »Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Lizenzierung und Lieferung von Bildmaterial (AGB)«, soweit sie diesen Vertrag ergänzen.

Mit der Teilnahme am Shotshop Affiliateprogramm stimmen Sie dieser Vereinbarung zu. Shotshop behält sich jedoch zu jeder Zeit das Recht vor, die Inhalte dieser Vereinbarung ohne Vorankündigung zu ändern.

Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand des Vertrages ist die gewerbliche Schaltung der von Shotshop zur Verfügung elektronischen Werbemitteln (Bannern), Textlinks oder anderen HTML-Modulen auf der Webseite, in einer Email etc. des Partners mit dem Ziel, eine zum gegenseitigen Nutzen geschlossene Werbekooperation zu vereinbaren.

Werbemittel

Shotshop stellt dem Vertragspartner diverse elektronische Werbemittel (inkl. Linkcodes), wie Banner, Textlinks zur kostenlosen Platzierung auf der Partnerwebsite, in Emails etc. zur Verfügung. Das Urheberrecht für die Werbemittel liegt bei Shotshop, der Partner erhält ein Nutzungsrecht im Rahmen und für die Dauer dieser Vereinbarung.

Für jeden durch Sie neu verwiesenen Besucher speichert Shotshop die IP-Adresse und platziert einen Cookie auf seinem Computer. Cookies müssen dafür aktiviert sein. Der Besuch kann von unserem System zurückverfolgt werden, wenn der Besucher innerhalb der nächsten 90 Tage zurückkommt. Hat ein Kunde diese Funktion in seinem Browser ausgeschaltet, können die von ihm getätigten Käufe von uns nicht registriert und vergütet werden. Der Affiliate kann sich nicht selbst empfehlen.

Vergütung & Auszahlung

Der Vertragspartner erhält eine erfolgsabhängige Vergütung (Werbekostenerstattung) für die über seine Website generierten Käufe von Kunden auf Shotshop.com, sofern diese nicht vorher schon über einen Account verfügten. Die Vergütung berechnet sich auf Basis des Shotshop Nettoumsatzanteils wie folgt:

  • 50 % des Shotshop Nettoumsatzanteils beim Erstkauf einen Neukunden
  • 15 % des Shotshop Nettoumsatzanteils bei Folgekäufen dieses Kunden

Der Shotshop Nettoumsatzanteil ergibt sich aus der Rechnungssumme (netto) eines Kaufs abzüglich des prozentualen Fotografenanteils (netto). Der prozentuale Fotografenanteil variiert je nach Fotografenstatus. Voraussetzung für die Vergütung ist die vollständige Bezahlung des zugrunde liegenden Kaufs seitens des Kunden. Shotshop behält sich das Recht vor, den Kauf auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen und die Vergütung erst nach 45 Tagen auszuzahlen. Die Auszahlung der Vergütung erfolgt automatisch am Ende eines Quartals, unabhängig von ihrer Höhe.

Der Partner erhält Zugriff auf seine persönlichen Online-Statistiken. Diese weisen den jeweils aktuellen Stand der generierten Käufe sowie die diesbezüglich zu erwartende Vergütung aus.

Aufwandsprämie aus. Ein Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Kosten bei weiterer Werbetätigkeit des Partners ist ausgeschlossen.

Versand von Werbe-Emails / SPAM / Störwerbung

Shotshop toleriert keinerlei Spam (unterwünschte Verbreitung/Zusendung von Werbeemails ohne ausdrückliche Einwilligung) und behält sich das Recht vor, den Accounts des Affiliates zu entfernen, sollte Shoptshop Spam-Beschwerden erhalten. Shotsho behält sich zudem das Recht vor, Verdienste aus Partnerprogrammen für bis zu 45 Tage zur Betrugsvorbeugung einzubehalten.

Kündigung

Der Vertrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen beidseitig gekündigt werden. Die bis zum Vertragsende angefallenen Vergütungen aus Käufen werden von Shotshop am Ende des Quartals an den Partner ausgezahlt.

Shotshop behält sich das Recht vor, Partner von der Teilnahme am Partnerprogrammen auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Zuwiderhandlung gegen vorgenannte Verpflichtungen, Betrugsversuche, Vertragsverstöße, unzulässige/rechtswidrige Webinhalte oder Geschäftsgebaren. Derartige Verstöße führen zur sofortigen Löschung des Partner-Accounts und Kündigung des Vertrages.

Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Für alle Rechtsbeziehungen von Shotshop mit Fotografen gilt deutsches Recht als vereinbart.

Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Vertragsparteien wirtschaftlich Gewolltem am nächsten kommt.

AGB zur Lizenzierung und Lieferung

Status: offen