Briefing

Auf der sicheren Seite

Gehen Sie sicher, dass Sie die Nutzungsrechte an Ihren Bildern bedenkenlos an unsere Kunden übertragen können.


Um Bilder über Shotshop.com vermarkten zu können, müssen Sie als Fotograf selbst sämtliche Urheberrechte an den Bildern besitzen und garantieren, dass diese Bilder frei von Rechten Dritter sind. Bitte halten Sie sich zur Ihrer eigenen Sicherheit auch unbedingt an die gesetzlichen Vorschriften, denn bei Verletzungen gegen das Bildrecht haften Sie als Bildautor allein.

Urheberrecht
Urheber eines Fotos ist sein Schöpfer, also Sie als Fotograf. Das Urheberrecht regelt die Bildrechte und gibt Ihnen u.a. das Recht, darüber zu entscheiden, ob überhaupt oder wie ihr Bild veröffentlicht oder verbreitet wird. Einem Auftraggeber oder einem Lizenznehmer stehen nur die Nutzungsrechte an einem Bild zu, das Urheberrecht selbst können Sie nicht übertragen.

Ihre Bilder sind durch das Urheberrecht geschützt, gleichzeitig sollten Sie als Fotograf aber wissen, welche Rechte Dritter zu beachten sind. Insbesondere wenn sich klar erkennbare Personen und urheberrechtlich geschützte Objekte oder Gebäude auf dem Bild befinden. Vor dem Upload Ihrer Bilder auf unseren Server, sollten Sie sich daher von den abgebildeten Personen oder den Eigentümern die Rechte an diesen Bildern übertragen lassen.

Freigabeerklärung eines Models (Model Release)
Gemäß dem Recht am eigenen Bild darf jede Person selbst darüber bestimmen, ob und in welchem Kontext Bilder von ihr veröffentlicht werden. Wer daher Fotos von Personen macht, muss dieses Recht beachten und für die Veröffentlichung und kommerzielle Verwendung ein Model Release der abgebildeten Personen einholen (§ 22 KUG). Nur dann besitzen sie alle Nutzungsrechte an diesem Bild und können bedenkenlos Bildlizenzen für werbliche Verwendungszwecke an unsere Kunden verkaufen.

Dies gilt nicht nur für eindeutig erkennbare Personen, sondern auch für solche, die nicht direkt zu erkennen sind und verwackelt, verwischt oder unscharf aufgenommen wurden.

Ausnahmen sind in § 23 KUG geregelt:

  • Personen der Zeitgeschichte (nur bei redaktioneller Verwendung)
  • Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen
  • Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben (nur bei redaktioneller Verwendung)

Achtung: Mitunter geistert durch Fotografen-Communities der Mythos, dass Bilder mit mehr als fünf Personen keine Model Releases benötigen - das ist falsch. Die Personen verlieren nicht das Recht am eigenen Bild nur weil 4 weitere Personen neben ihnen stehen. Eine Ausnahme bilden hier Gruppenaufnahmen auf Veranstaltungen, sofern die Bilder nur für die redaktionelle Verwendung angedacht sind.

Freigabeerklärung für ein Objekt (Property Release)
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Sachfotos werden entgegenstehende Rechte, etwa die Privatsphäre, das Eigentumsrecht, urheber- und markenrechtliche Beschränkungen wichtig. Eine Freigabeerklärung ist daher auch nötig, wenn Sie Gebäude, Privateigentum, Logos etc. fotografieren und diese Bilder zu kommerziellen Zwecken verwenden möchten.

Ausgenommen hiervon sind Bilder, die von einem öffentlich zugänglichen Standort gemacht wurden. In diesen Fällen gilt in Deutschland die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG). So dürfen Gebäude eines noch lebenden Architekten fotografiert und die Fotos kommerziell verwertet werden, wenn sich das Gebäude oder das Kunstwerk an öffentlichen Strassen befindet und dauerhaft an seinem Standort installiert ist. Zum öffentlichen Raum gehören nicht: Parkplätze, Zoos, Bahnhöfe, Flughäfen, Firmengelände, etc.

Sobald Sie jedoch aus einer Privatwohnung heraus fotografieren, ein Privatgelände betreten müssen oder innerhalb eines Gebäudes aufnehmen, benötigen Sie einen Property Release, denn im Innern eines Gebäudes hat der Eigentümer immer Hausrecht und kann die Nutzung der Aufnahmen untersagen.

Achtung: Mitunter geistert durch Fotografen-Communities der Mythos, dass Aufnahmen von öffentlichem Raum (Panoramafreiheit) aus grundsätzlich keine Property Releases benötigen - das ist falsch. Denn die Panoramafreiheit wird in allen Ländern unterschiedlich gehandhabt. Ein paar Beispiele für Objekte, die für die kommerzielle Verwendung Property Releases erfordern: Sydney Opera House, Eiffelturm bei Nacht (wg. Lichtdesign), Sears Tower, Burj Dubai, Burj al Arab, die meisten Casinos in Vegas, Guggenheim Museum Bilbao, Swiss Re Tower, Atomium in Brüssel, London Eye, Grand Arche, usw.

Wir empfehlen grundsätzlich, eine Eigentumsfreigabe einzuholen, wenn das Eigentum als zum Eigentümer zugehörig erkannt werden kann - das sind nicht nur Häuser, es gilt im Grunde auch für Katzen, Autos und alle anderen persönlichen Gegenstände. Je eigenständiger diese Stücke sind, je eher sie also einem Besitzer bzw. Eigentümer zugeordnet werden können, umso größer ist die Notwendigkeit für eine Eigentumsfreigabe.

Unser Tipp:
Wenn Sie auf Fotosafari gehen, ist es empfehlenswert immer ein paar Ausdrucke von Model- und Property Release Verträgen in der Fototasche dabei zu haben.

Bilder mit folgenden urheberrechtlich geschützten Objekten werden wir grundsätzlich ablehnen:

Logos & Markenzeichen
Logos, Markenzeichen, Firmennamen, Produktnamen, patentierte Designs. Hier steht das Markenrecht über dem Urheberrecht am Bild.

Patentierte oder eingetragene Produktdesigns
Markenrechtlich geschützte Produktdesigns (u.a. Barbie-Puppe, Coca-Cola Flasche) sofern sie Mittelpunkt des Motivs sind und nicht als unwesentliches Beiwerk fungieren.

Kunstwerke
Gemälde, Skulpturen, Stadtpläne, Illustrationen, Fotografien (Bild-vom-Bild), über deren Urheberecht Sie nicht verfügen und bei denen die Urheberrechte noch nicht erloschen sind.

Motive der Privatsphäre
Nicht genehmigte Bilder, die einen Rückschluss auf eine Person zulassen, wie Dokumente, in denen Namen genannt werden, Namen am Türschildern oder Kfz-Kennzeichen.

Militär- und Regierungseinrichtungen
Aufnahmen von Behörden, militärischen Anlagen und Wehrmittel (z.B. Militärfahrzeuge) sowie Luftaufnahmen, die die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden.

Wir empfehlen grundsätzlich, eine Eigentumsfreigabe einzuholen, wenn das Eigentum als zum Eigentümer zugehörig erkannt werden kann - das sind nicht nur Häuser, es gilt im Grunde auch für Autos und alle anderen persönlichen Gegenstände. Je eigenständiger diese Stücke sind, je eher sie also einem Besitzer bzw. Eigentümer zugeordnet werden können, umso größer ist die Notwendigkeit für eine Eigentumsfreigabe.

 

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