Agenturvertrag für Fotografen

Stand: 15. März 2010

1 Allgemeines
Dieser Vertrag regelt das Verhältnis zwischen der Shotshop GmbH (»Shotshop«) und dem Fotografen. Fester Bestandteil dieses Vertrages sind die geltenden und auf www.shotshop.com veröffentlichten »Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Lizenzierung und Lieferung von Bildmaterial (AGB)«, soweit sie diesen Vertrag ergänzen.

2 Vertragsgegenstand
Der Fotograf überträgt Shotshop für die Laufzeit des Vertrags das nicht ausschließliche Recht, hinsichtlich des zur Verfügung gestellten Royalty-Free Bildmaterials und unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen, Nutzungslizenzen - gemäß §4 der AGB - an Kunden zu vergeben.

3 Zustandekommen des Vertrags
Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich per Internet und kommt durch die erstmalige Registrierung durch den Fotografen und die Annahme der Bewerbung seitens Shotshop zustande. Der Fotograf akzeptiert den Agenturvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Lizenzierung und Lieferung, indem die Erklärung »Ich habe den Vertrag und die AGB gelesen und akzeptiere sie« durch markieren der Checkbox im Bewerbungsformular bestätigt wird.

4 Leistungen von Shotshop
Das Bildmaterial wird Shotshop von diversen Fotografen zur Vermarktung zur Verfügung gestellt. Das Bildmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Eigentums- und Urheberrechte werden nicht übertragen, auch nicht mit der Leistung von Schadensersatz und/ oder sonstiger Kosten und Entgelte.

4.1 Nach erfolgreicher Bewerbung als Fotograf, bietet Shotshop die vom Fotografen gelieferten Royalty-Free Bilder auf der Plattform www.shotshop.com auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung zur Lizenzierung an.

4.2 Shotshop behält sich das Recht vor, über die Annahme einer Bewerbung als Fotograf nach eigenem Ermessen und ohne die Angabe von Gründen zu entscheiden. Die Registrierung, der Upload von Bildern sowie die Bewerbung als Fotograf begründen keinen Anspruch auf die Vermarktung der Bilder über Shotshop.

4.3 Shotshop entscheidet über die endgültige Beschreibung, Kategorisierung und den Verbleib von Bildern in der Datenbank und behält sich eine redaktionelle Selektion vor. Shotshop kann die Anzahl der Bilder je Fotograf in der Datenbank beschränken und behält sich das Recht vor, Bilder nach dem Upload durch den Fotografen jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen, aus dem Pool der bereitgestellten Bilder zu entfernen und sie somit aus der Vermarktung auszuschließen. Der Fotograf wird in seinem persönlichen Bereich hierüber informiert.

4.4 Die Preisgestaltung sowie Rabattgewährung für die auf www.shotshop.com sowie auf Plattformen von Partnerunternehmen angebotenen Bilder obliegt Shotshop. Die aktuell gültigen Preise auf www.shotshop.com werden auf der Onlineplattform unter »Preise & Lizenzen« veröffentlicht.

5 Leistungen des Lizenzgebers und Lieferbedingungen
5.1 Als Voraussetzung für die Bewerbung als Fotograf, den Upload und das Anbieten von Bildmaterial muss sich der Fotograf bei Shotshop registrieren. Er verpflichtet sich, vollständige und richtige Angaben zu machen und diese auf dem neusten Stand zu halten. Unterlässt der Fotograf die Aktualisierung seiner Stammdaten, so gehen daraus entstehende Kosten und Schäden zu seinen Lasten, etwa bei Fehlüberweisungen aufgrund geänderter Bankdaten.

5.2 Der Fotograf ist verantwortlich für die Verschlagwortung und den Upload der Bilder auf www.shotshop.com. Der Fotograf trägt seinen Aufwand für die Erstellung, die Verschlagwortung, den Upload und die Freigabe des Bildes selbst. Diesbezüglich können keine Ansprüche gegenüber Shotshop geltend gemacht werden.

5.3 Der Fotograf gewährt Shotshop während der Vertragslaufzeit das nicht-exklusive Recht, an Dritte entgeltliche Nutzungsrechte zur Verwendung des zur Verfügung gestellten Royalty-Free Bildmaterials nach Maßgabe der in den AGB § 4 definierten Lizenzbedingungen zu erteilen.

5.4 Shotshop ist darüber hinaus berechtigt, das nicht-ausschließliche Nutzungsrecht ganz oder teilweise auf Partnerunternehmen zum Zwecke der Vermarktung des zur Verfügung gestellten Royalty-Free Bildmaterials zu übertragen.

5.5 Shotshop und ihre Partnerunternehmen sind berechtigt, Bilder für eigene Werbezwecke ohne Honorarzahlung an den Lizenzgeber zu verwenden. Darüber hinaus gewährt der Fotograf die Nutzung des Bildes durch Shotshop und der Partnerunternehmen im Rahmen der AGB.

5.6 Bilder, die auf der Online-Plattform von Shotshop angeboten werden, können vom Fotografen auch anderweitig angeboten werden. Er überträgt kein exklusives Nutzungsrecht.

5.7 Der Fotograf verpflichtet sich, mit durch Shotshop vermittelten Kunden keine Verträge im Hinblick auf das Shotshop zur Verfügung gestellte Bildmaterial unter Ausschluss von Shotshop abzuschließen.

5.8 Der Auftrag zum Löschen eines Bildes aus der Datenbank muss unter Angabe der entsprechenden Bildnummer schriftlich erfolgen. Shotshop wird das Bild nach Erhalt der Nachricht aus der Datenbank löschen.

6 Urheberrecht und Rechte Dritter
6.1 Der Fotograf liefert nur Bilder, an denen er selbst sämtliche Urheberrechte besitzt. Er garantiert gegenüber Shotshop, dass er alle erforderlichen Rechte zur Erteilung der an Shotshop eingeräumten Nutzungslizenz hat.

6.2 Hinsichtlich der einzelnen Bilder garantiert der Fotograf, dass die Lizenzierung des jeweiligen Royalty-Free Bildmaterials durch Shotshop gemäß der AGB keine Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen oder sonstige Rechte Dritter hinsichtlich der abgebildeten Motive verletzt. Der Fotograf stellt Shotshop in diesem Zusammenhang uneingeschränkt von etwaigen Ansprüchen frei.

6.3 Der Bildautor garantiert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung (einschließlich der Verwertung für werbliche Zwecke) in nachweisbarer Form (Model Release/ Property Release) erteilt haben. Die entsprechenden Einverständniserklärungen sind zusammen mit dem jeweiligen Motiv auf unseren Server hochzuladen. Liegen die notwendigen Einverständniserklärungen nicht vor, verzichtet der Fotograf auf das Hochladen der Bilder oder bietet die Bilder nur für die redaktionelle Verwendung an.

6.4 Die Nennung des Fotografen als Urheber ist nur für in redaktionellem oder journalistischem Kontext verwendetes Bildmaterial obligatorisch. Partnerunternehmen sind bei der Vermarktung des Bildmaterials nicht verpflichtet den Urheber zu veröffentlichen.

7 Honorare und Vergütung
7.1 Es gelten die auf Shotshop.com und auf den Internetseiten der Partnerunternehmen veröffentlichten, jeweils aktuellen Lizenzpreise. Die Preise können mit vorheriger Benachrichtigung und nach Ermessen von Shotshop jederzeit geändert werden. Zwei Wochen nach Bekanntgabe werden die Preisänderungen gültig. Bei Reduzierung der Lizenzgebühren hat der Fotograf das Recht, seinen Vertrag außerordentlich mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen.

7.2 Die Fotografen erhalten bei Verwertung bzw. Veröffentlichung des Bildmaterials 35-75% Honoraranteil an den erzielten Verkaufserlösen. Dieser Honoraranteil setzt sich zusammen aus dem Basishonoraranteil von 35% und Zuschlägen in Form von Exklusivitätszuschlägen und Sales-Bonus.

Exklusivitätszuschläge:
Basissatz + 5 Prozent: Der Fotograf bietet keine Bilder in Abomodellen (Subscription) an
Basissatz + 12 Prozent: Der Fotograf bietet keine Bilder zu Mikrostockpreisen an
Basissatz + 20 Prozent: Der Fotograf bietet sein Bildmaterial exklusiv bei Shotshop an

Mikrostockpreise definieren sich in diesem Zusammenhang wie folgt: Kleinste Standardlizenzen günstiger als 2 Euro (netto) und/ oder größte Standardlizenz günstiger als 20 Euro (netto).

7.3 Sales Bonus eines Künstlers hängt von der Anzahl seiner Verkäufe ab. Je mehr Bilder er verkauft hat umso höher der Bonus - bis zu 20%. Die aktuelle Berechnung des Sales Bonus ist im Fotografenportal unter dem Menüpunkt „Umsatzanteil“ veröffentlicht und kann jederzeit eingesehen werden.

7.4 Der maximal erreichbare Honoraranteil, der sich aus den Honorarzuschlägen und dem Sales-Bonus ergibt, beträgt 75 Prozent der erzielten Verkaufserlöse. Nach Antrag des Fotografen werden die Exklusivitätszuschläge seitens Shotshop überprüft und frei geschaltet. Der Sales-Bonus wird automatisch durch das System berechnet.

7.5 Der Fotograf hat zudem einen Anspruch auf einen Honoraranteil gemäß §7 an Verkaufserlösen, die durch eine Verwertung des Bildmaterials durch Partnerunternehmen an Shotshop gezahlt werden sowie auf Schadensersatzleistungen, die Dritte aufgrund von Urheberrechtsverletzungen an Shotshop zu leisten haben.

7.6 Als Verkaufserlös gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Kunden aktuelle Verkaufspreis abzüglich gewährter Rabatte, indirekter Rabatte, Sonderkonditionen, sowie exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Als Verkaufserlös zu berücksichtigen sind nur die Nettoerlöse. Bei Erlösen, die erst mit rechtsanwaltlicher Hilfe und/ oder auf gerichtlichem Wege eingehen, gilt als Ertrag nur das, was nach Abzug der vom Schuldner nicht erstatteten Rechtsanwalts- und Gerichtskosten verbleibt.

7.7 Der Vergütungsanspruch des Fotografen entsteht erst mit vollständiger Bezahlung der Lizenzgebühren seitens des Kunden. Im Falle eines Rücktritts des Kunden oder einer Rückabwicklung des Vertrages, insbesondere wegen Mangelhaftigkeit des Bildmaterials entsteht der Anspruch nicht. In solchen Fällen wird die Auszahlung an den Fotografen storniert. Falls die Mängel gravierend sind, wird das Bild aus der Datenbank gelöscht.

7.8 Shotshop erstellt eine detaillierte Abrechnung für den Fotografen, die unter dem Menüpunkt »Mein Guthaben« und »Gutschriftenarchiv« jederzeit einsehbar ist. Die Abrechnung erfolgt auf Basis des Verkaufspreises in EUR am Monatsende automatisch, sofern das Guthaben die Mindestsumme von 40,- Euro erreicht hat. Wird die Mindestsumme nicht erreicht, so wird das Guthaben in die nächsten Monate übertragen bis die Mindestsumme erreicht ist. Der Betrag wird auf das vom Fotografen angegebene Konto überwiesen.

7.9 Der Fotograf hat sein Honorar selbst zu versteuern und gibt wahrheitsgemäß an, ob er umsatzsteuerpflichtig ist. Bei gewerblichen Anbietern aus Deutschland, deren Steuernummer/ Umsatzsteuer-ID bei Shotshop hinterlegt ist, erfolgt die Auszahlung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 7 Prozent. Die Auszahlung an Privatpersonen sowie gewerbliche Anbieter aus dem Ausland erfolgt ohne gesetzliche Umsatzsteuer.

7.10 Shotshop bietet Lizenzen in verschiedenen Währungen an. Da die Abrechnung in Euro erfolgt, ist eine Umrechnung erforderlich. Der Umrechnungskurs für Verkäufe, die in ausländischen Währungen erfolgen, und der für die Berechnung des Fotografenhonorars maßgeblich ist, wird wöchentlich an die aktuelle Wechselkursentwicklung angepasst. Der relevante Umrechnungskurs ist stets derjenige des Tages des Zahlungseinganges.

8 Haftungsausschluss
8.1 Shotshop übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten oder sonstige Rechte Dritter hinsichtlich der abgebildeten Motive.

8.2 Der Fotograf ist verpflichtet, Shotshop von sämtlichen Schadenersatz- und Haftungsansprüchen Dritter, die sich aufgrund einer – trotz Beachtung der in den AGB enthaltenen Lizenzbedingungen – begangenen Schutzrechtsverletzung ergeben freizustellen und schadlos zu halten. Diese umfasst auch: Nachweis der lückenlosen Urheberrechtskette, unmittelbare Teilnahme an Mitwirkungspflichten und Kosten der Rechtsverfolgung.

8.3 Shotshop haftet in keinem Fall für Schäden, die durch die direkte oder indirekte Nutzung des Bildmaterials sowie die Nutzung der Online-Plattform entstehen. Shotshop ist nicht verpflichtet, überlassenes Bildmaterial gegen Verlust oder Beschädigung zu versichern

9 Sicherheit und Datenschutz
Shotshop übernimmt alle üblichen und zumutbaren Anstrengungen bezüglich Sicherheit, insbesondere für die Vertraulichkeit von Kunden- und Zahlungsdaten. Shotshop hat Zugriff auf die Benutzerdaten und kann Anpassungen vornehmen. Eine weitergehende Gewährleistung – insbesondere Schadensersatzansprüche – wird durch Shotshop nicht erbracht. Informationen über Lizenzgeber oder mögliche Lizenznehmer können einzig für Shotshop Marketingzwecke genutzt werden. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.

10 Mitteilungen
Shotshop behält sich das Recht vor, Mitteilungen auf ausschließlich elektronischem Weg zu übermitteln. Die elektronische Übermittlung ersetzt in diesem Fall die Zustellung von Mitteilungen in Papierform. Der Kunde erkennt ausdrücklich alle auf elektronischem Weg zugestellten Mitteilungen und Abrechnungen an.

11 Änderung und Auflösung dieses Vertrags
11.1 Dieser Vertrag kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jederzeit geändert oder ergänzt werden. Es gilt die zum Zeitpunkt der Registrierung auf www.shotshop.com aktive Vertragsversion. Änderungen, Ergänzungen und Abweichungen des Agenturvertrags bedürfen der Schriftform; mündliche oder elektronische anders lautende Abmachungen sind für Shotshop nicht verbindlich.

11.2 Jede Vertragspartei kann diesen Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum jeweils ersten des darauf folgenden Monats kündigen. Während der Vertragslaufzeit im Namen des Lizenzgebers mit Lizenznehmern abgeschlossene örtlich und zeitlich unbegrenzte Nutzungsverträge werden von der Beendigung dieses Vertrages nicht berührt.

12 Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Für alle Rechtsbeziehungen von Shotshop mit Fotografen gilt deutsches Recht als vereinbart.

13 Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Vertragsparteien wirtschaftlich Gewolltem am nächsten kommt.

Agenturvertrag für Fotografen (pdf)

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Status: fertig