Briefing

Geld verdienen mit Shotshop

Wir bieten gestaffelte Honoraranteile in Höhe von 35 bis 75 Prozent der erzielten Verkaufserlöse.


Umsatzanteile
Shotshop bietet gestaffelte Honoraranteile von 35% bis 75% der erzielten Verkaufserlöse (exkl. Mehrwertsteuer). Die Höhe des Honoraranteils hängt zum einen davon ab, welchen Exklusivitätsgrad ihre Bilder im Stockmarkt besitzen - hierfür gibt es einen Bonus von bis zu 20% und zum anderen von der Anzahl ihrer bislang erzielten Downloads. Auch hierfür gibt nochmal einen Bonus von bis zu 20%.

Kat1: Subscriptions-Fotograf
Neben Shotshop werden Ihre Bilder in anderen Agenturen auch in Abomodellen (Subscription) für wenige Cent vertrieben.
Honoranteil: 35-55%

Kat2: Micro-Fotograf
Neben Shotshop sind Bilder von Ihnen in anderen Agenturen auch zu Microstockpreisen erhältlich- allerdings nicht im Abomodell.
Honoranteil: 40-60%

Kat3: Non Micro-Fotograf
Sie bieten keine Bilder zu Microstockpreisen an.
Honoranteil: 47-67%

Kat4: Exklusiv-Fotograf
Sie bieten Bilder nur bei Shotshop an. Zusätzlich möglich sind: Agenturverkauf im Rights-Managed Modell (lizenzpflichtig) und direkter Verkauf (eigene Webseite, Auftragsarbeiten, etc).
Honoranteil: 55-75%

Auszahlung
Shotshop zahlt Fotografenhonorare monatlich aus. Sobald Ihr Guthaben eine Mindestsumme von 40,- Euro netto erreicht hat, erhalten Sie künftig automatisch zu Beginn des neuen Monats Ihre Honorargutschrift und die Auszahlung des Betrags auf Ihr Konto.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Registrierung Ihre persönlichen Daten und auch Ihre Bankdaten korrekt und vollständig angegeben haben. Falsche Angaben führen zu einer Verzögerung der Überweisung und zu erheblichen Zusatzkosten, die wir Ihnen unter Umständen in Rechnung stellen müssen.

Versteuerung der Einkünfte
Sie müssen als Fotograf Ihr Honorar selbst versteuern und uns daher wahrheitsgemäß angeben, ob Sie in Deutschland umsatzsteuerpflichtig sind. Die Auszahlung an Privatpersonen, gewerbliche Anbieter aus der EU mit USt-ID sowie an gewerbliche Anbieter aus Nicht-EU-Ländern erfolgt ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, da gemäß Artikel 196 der EU-Richtlinie 2006/112/EC für diese Leistung der Leistungsempfänger für die Mehrwertsteuer aufkommen muss.

Einkünfte ohne Anmeldung eines Gewerbes
Außerhalb der steuerlichen Berücksichtigung liegt die so genannte "Liebhaberei". Liebhaberei ist eine Tätigkeit, die nicht auf wirtschaftlichen, sondern privaten Neigungen beruht und wohl am besten als Hobby beschrieben werden kann. Wenn Sie also ohne langfristige Gewinnerzielungsabsicht handeln und eine im Prinzip verlustbringende Tätigkeit betreiben, benötigen Sie kein Gewerbe. Einnahmen aus dieser Tätigkeit müssen nicht versteuert werden, entstandene Verluste dürfen wiederum auch nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt, wer Einnahmen nur erzielt, um seine Selbstkosten zu decken. Bei der Einstufung Ihrer Tätigkeit als Liebhaberei kommt es nicht auf die - für das Finanzamt nicht erkennbare Absicht des Steuerpflichtigen an, sondern auf eine Prognose. Wirft die Tätigkeit also aller Voraussicht nach zukünftigen Gewinn ab, wird die Tätigkeit trotz anfänglicher Verluste nicht als Liebhaberei gewertet. Entscheidend ist also die Grenze zwischen Liebhaberei und Professionalität. Wenn sie in diesem Punkt unsicher sind, sollten Sie Rat von Ihrem Steuerberater einholen.

Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Wenn Sie eine langfristige Gewinnerzielungsabsicht haben und die Einnahmen aus dem Verkauf von Bildlizenzen über Shotshop gewerblich beziehen, benötigen wir für die Abrechnung Ihre Steuernummer bzw. UST-ID.

 

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Status: fertig